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Ehrenamtliche Handelsrichterin

Im Dezember 2020 wurde ich für 5 Jahre zur Handelsrichterin ernannt.

Ein sehr verantwortungsvolles Ehrenamt. Handelsrichter wird man, indem man von der zuständigen Industrie- und Handelskammer vorgeschlagen wird. Die vorgeschlagene Person wird vor ihrer Berufung noch einmal vom Gericht auf die persönliche Eignung überprüft.


Handelsrichter unterliegen im Verfahren den gleichen Rechten und Pflichten wie ein Berufsrichter. Sie wirken in der Gerichtsverhandlung und bei der Urteilsfindung gleichberechtigt mit. Sie besitzen volles Stimmrecht und können damit in der dreiköpfigen Spruchkammer sogar den Vorsitzenden, also den juristisch ausgebildeten Richter, überstimmen. Ihre Bedeutung wird äußerlich auch dadurch zum Ausdruck gebracht, dass sie - anders als Schöffen - in der Verhandlung eine schwarze Robe tragen. Ein Handelsrichter muss unabhängig sein und ist an das Beratungsgeheimnis gebunden. Eine Kammer für Handelssachen entscheidet in der Regel in einer Besetzung von einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei Handelsrichtern. In jeder Kammer für Handelssachen gibt es mehrere Handelsrichter.

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